Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Gegenstand und Geltungsbereich
1.1 Die Betreiberin betreibt unter acreon.ch eine Online-Plattform (nachfolgend «Plattform»), über welche Darlehensgebende (nachfolgend «Anleger») und gewerbliche Darlehensnehmerinnen (nachfolgend «Projektinhaberinnen») den Abschluss von nachrangigen, grundpfandbezogen besicherten Darlehen zur Finanzierung von Immobilienprojekten in der Schweiz anbahnen können.
1.2 Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Betreiberin und den registrierten Nutzerinnen und Nutzern der Plattform (Anleger und Projektinhaberinnen, gemeinsam «Nutzer») über die Nutzung der Plattform («Nutzungsvertrag»). Sie gelten ausserdem sinngemäss für Besucherinnen und Besucher der öffentlich zugänglichen Bereiche.
1.3 Für einzelne Leistungen können zusätzliche Bedingungen gelten (insbesondere die Zeichnungserklärung, der jeweilige Darlehensvertrag, der Treuhandvertrag mit der Sicherheitentreuhänderin sowie die Preisliste). Bei Widersprüchen gehen diese besonderen Bedingungen den AGB vor.
1.4 Abweichende Bedingungen von Nutzern finden keine Anwendung, auch wenn die Betreiberin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.5 Mit der Registrierung, spätestens aber mit der Nutzung der Plattform, anerkennt der Nutzer diese AGB in der jeweils publizierten Fassung.
2. Begriffe
In diesen AGB bedeuten:
– «Nachrangdarlehen»: ein Darlehen im Sinne von Art. 312 ff. OR, dessen Rückzahlungs- und Zinsansprüche gemäss Darlehensvertrag im Rang hinter bestimmte oder alle übrigen Forderungen gegen die Projektinhaberin zurücktreten;
– «Projekt»: das auf der Plattform präsentierte Finanzierungsvorhaben einer Projektinhaberin samt der zugehörigen Projektunterlagen;
– «Zeichnung»: die verbindliche Erklärung eines Anlegers, sich mit einem bestimmten Betrag als Darlehensgeber an einem Projekt zu beteiligen;
– «Zahlstelle»: der von der Betreiberin bezeichnete, von ihr unabhängige Zahlungsdienstleister bzw. die bezeichnete Stelle (z.B. [Zahlungsdienstleister / Notariat / Treuhandgesellschaft]), über welche die Zahlungsflüsse zwischen Anlegern und Projektinhaberin abgewickelt werden;
– «Sicherheitentreuhänderin»: die [Treuhandgesellschaft], welche Sicherheiten (insbesondere Schuldbriefe) gestützt auf einen separaten Treuhandvertrag treuhänderisch für die Anleger hält und verwaltet;
– «Projektunterlagen»: sämtliche zu einem Projekt bereitgestellten Informationen und Dokumente, insbesondere Beschreibungen, Kennzahlen, Bewertungen und Vertragsentwürfe.
3. Rolle der Betreiberin; regulatorische Stellung
3.1 Reine Vermittlung. Die Betreiberin erbringt ausschliesslich Vermittlungs- und Plattformleistungen (Nachweis- und Vermittlungsmäklerei im Sinne von Art. 412 ff. OR sowie technische Infrastruktur). Darlehensverträge kommen ausschliesslich und direkt zwischen dem jeweiligen Anleger und der jeweiligen Projektinhaberin zustande. Die Betreiberin wird weder Partei der Darlehensverträge noch Vertreterin einer Vertragspartei, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.2 Keine Beratung. Die Betreiberin erbringt keine Anlage-, Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung und keine Vermögensverwaltung. Informationen auf der Plattform – einschliesslich Projektunterlagen, Bewertungen, Kennzahlen, Risikoklassierungen und Modellrechnungen – sind keine Empfehlungen, keine Zusicherungen und keine Aufforderung zum Vertragsschluss, sondern dienen allein der eigenverantwortlichen Prüfung durch die Nutzer.
3.3 Keine Entgegennahme von Geldern. Die Betreiberin nimmt keine Publikumseinlagen entgegen, verwahrt keine Kundengelder und hat keine Verfügungsmacht über Gelder der Nutzer. Sämtliche Zahlungen erfolgen über die Zahlstelle gemäss Ziff. 7.
3.4 Aufsichtsstatus. Die Betreiberin ist keine Bank, kein Wertpapierhaus und keine Finanzmarktinfrastruktur und untersteht keiner Bewilligungspflicht und keiner prudenziellen Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Die über die Plattform vermittelten Darlehen sind nach geltender Praxis keine Finanzinstrumente im Sinne von Art. 3 lit. a FIDLEG; die Betreiberin erbringt keine Finanzdienstleistungen im Sinne des FIDLEG. Einlagen bzw. Darlehen sind nicht durch die Einlagensicherung (esisuisse) gedeckt.
3.5 Geldwäschereigesetz. Die Betreiberin übt nach eigener Beurteilung als reine Vermittlerin ohne Verfügungsmacht über fremde Vermögenswerte keine finanzintermediäre Tätigkeit im Sinne von Art. 2 Abs. 3 GwG aus. Identifikations- und Abklärungspflichten im Zahlungsverkehr werden durch die Zahlstelle als hierfür verantwortliche Stelle wahrgenommen. Die Betreiberin behält sich vor, ihre Prozesse einer geänderten Rechtslage oder Aufsichtspraxis jederzeit anzupassen.
4. Registrierung und Nutzerkonto
4.1 Die Nutzung der nicht öffentlichen Bereiche der Plattform setzt eine Registrierung voraus. Registrieren dürfen sich ausschliesslich handlungsfähige natürliche Personen ab 18 Jahren sowie juristische Personen und Personengesellschaften, jeweils vertreten durch hierzu befugte Personen.
4.2 Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Registrierung und während der gesamten Vertragsdauer vollständige und wahrheitsgemässe Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich nachzuführen. Pro Person bzw. Rechtseinheit ist nur ein Nutzerkonto zulässig.
4.3 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Handlungen, die über das Nutzerkonto vorgenommen werden, werden dem Nutzer zugerechnet, sofern er den Missbrauch zu vertreten hat. Bei Verdacht auf Missbrauch ist die Betreiberin unverzüglich zu informieren.
4.4 Die Betreiberin kann die Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen und die Freischaltung einzelner Funktionen von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen, insbesondere vom erfolgreichen Abschluss der Identifikation nach Ziff. 5.
4.5 Es besteht kein Anspruch auf Registrierung, Freischaltung oder Nutzung der Plattform.
5. Identifikation und Mitwirkungspflichten
5.1 Vor der ersten Zeichnung bzw. vor der Aufschaltung eines Projekts durchlaufen die Nutzer ein Identifikationsverfahren (Verifikation der Identität, bei Rechtseinheiten zusätzlich der Vertretungsbefugnis und der wirtschaftlich berechtigten Personen). Das Verfahren wird durch die Betreiberin, die Zahlstelle oder beauftragte Dienstleister (derzeit [Sumsub / Anbieter]) durchgeführt.
5.2 Die Nutzer wirken an der Identifikation sowie an allfälligen weiteren gesetzlich oder durch die Zahlstelle geforderten Abklärungen mit (insbesondere zu Herkunft der Mittel und wirtschaftlicher Berechtigung) und reichen die verlangten Dokumente ein.
5.3 Der Nutzer handelt auf eigene Rechnung. Das Handeln für Dritte ist offenzulegen und bedarf der vorgängigen Zustimmung der Betreiberin.
5.4 Solange die Identifikation nicht abgeschlossen ist oder Zweifel an der Identität, der wirtschaftlichen Berechtigung oder der Herkunft der Mittel bestehen, können Zeichnungen, Auszahlungen und weitere Funktionen verweigert oder aufgeschoben werden.
6. Zulassung von Anlegern und Projekten
6.1 Anleger. Als Anleger zugelassen sind Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Die Betreiberin kann die Zulassung von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (z.B. Mindestzeichnungsbetrag von derzeit [CHF 2'500], Ausschluss bestimmter Jurisdiktionen, insbesondere von «US Persons» im Sinne des US-Rechts).
6.2 Keine Eignungs- oder Angemessenheitsprüfung. Die Betreiberin prüft weder die finanzielle Situation noch die Kenntnisse, Erfahrungen oder Anlageziele der Anleger. Jeder Anleger entscheidet in eigener Verantwortung, ob eine Zeichnung für ihn geeignet ist, und bestätigt mit der Zeichnung, die Risikohinweise nach Ziff. 9 gelesen und verstanden zu haben.
6.3 Projektinhaberinnen. Als Projektinhaberinnen zugelassen sind ausschliesslich Unternehmen und Personen, welche das Darlehen für gewerbliche oder berufliche Zwecke aufnehmen. Kredite für private Konsumzwecke werden nicht vermittelt; das Konsumkreditgesetz (KKG) findet auf die vermittelten Darlehen keine Anwendung. Die Projektinhaberin sichert dies mit der Aufschaltung ihres Projekts zu.
6.4 Projektprüfung. Die Betreiberin unterzieht Projekte vor der Aufschaltung einer Prüfung nach eigenem Prozess (insbesondere Plausibilisierung der Projektunterlagen und der Objektbewertung, [unabhängige Bewertung / Belehnungsgrenzen gemäss Kreditpolitik]). Diese Prüfung erfolgt im eigenen Interesse der Betreiberin, begründet keine Zusicherung gegenüber den Nutzern und entbindet die Anleger nicht von der eigenen Prüfung. Ein Anspruch auf Aufschaltung eines Projekts besteht nicht.
6.5 Die Betreiberin kann Projekte jederzeit ablehnen, mit Auflagen versehen, anpassen lassen oder von der Plattform entfernen, insbesondere bei Zweifeln an der Richtigkeit der Projektunterlagen.
7. Zeichnung, Zustandekommen der Darlehensverträge, Zahlungsabwicklung
7.1 Die Darstellung von Projekten auf der Plattform ist eine unverbindliche Einladung zur Offertstellung. Mit der Zeichnung gibt der Anleger ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Darlehensvertrags mit der Projektinhaberin zu den im Projekt publizierten Konditionen ab.
7.2 Der Darlehensvertrag kommt zustande, wenn der Finanzierungsschwellenwert des Projekts innert der Zeichnungsfrist erreicht wird und die Betreiberin dies den Parteien bestätigt. Der Vertragsschluss wird dem Anleger in Textform bestätigt.
7.3 Wird der Finanzierungsschwellenwert nicht erreicht oder wird ein Projekt vor Zeichnungsschluss zurückgezogen, entfallen sämtliche Zeichnungen; bereits einbezahlte Beträge werden über die Zahlstelle zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Anleger bestehen in diesem Fall nicht.
7.4 Zahlungsabwicklung. Einzahlungen der Anleger erfolgen ausschliesslich auf das im Zeichnungsprozess bezeichnete Konto der Zahlstelle. Zins- und Rückzahlungen der Projektinhaberin erfolgen auf demselben Weg an die Anleger. Die Betreiberin selbst nimmt keine Zahlungen von Nutzern für fremde Rechnung entgegen.
7.5 Für die Leistungen der Zahlstelle gelten deren eigene Vertragsbedingungen; die Zahlstelle erbringt ihre Leistungen als selbständige Vertragspartnerin der Nutzer.
7.6 Ein Sekundärmarkt wird nicht betrieben. Die Übertragung von Darlehensforderungen richtet sich ausschliesslich nach dem jeweiligen Darlehensvertrag.
8. Nachrang, Sicherheiten, Sicherheitentreuhänderin
8.1 Umfang und Wirkung des Rangrücktritts, Verzinsung, Laufzeit, Amortisation und alle weiteren Konditionen ergeben sich ausschliesslich aus dem jeweiligen Darlehensvertrag und den Projektunterlagen.
8.2 Soweit für ein Projekt vorgesehen, werden Sicherheiten (insbesondere Register- oder Papier-Schuldbriefe auf dem Finanzierungsobjekt) durch die Sicherheitentreuhänderin gestützt auf den Treuhandvertrag treuhänderisch für die jeweiligen Anleger gehalten, verwaltet und im Sicherungsfall verwertet. Art, Rang und Umfang der Sicherheiten sind den Projektunterlagen zu entnehmen.
8.3 Die Sicherheitentreuhänderin handelt als selbständige Vertragspartnerin nach Massgabe des Treuhandvertrags. Die Betreiberin selbst hält keine Sicherheiten und übernimmt keine Garantie für Bestand, Rang, Werthaltigkeit oder Verwertbarkeit von Sicherheiten.
8.4 Ein Schuldbrief oder andere Sicherheiten vermindern das Verlustrisiko, schliessen es aber nicht aus; massgeblich sind insbesondere der Verwertungserlös und vorrangige Forderungen (namentlich der finanzierenden Bank).
9. Risikohinweise und gesetzliche Information (Art. 6 Abs. 2 BankV)
9.1 Nachrangdarlehen sind Risikoanlagen. Mit der Zeichnung geht der Anleger insbesondere folgende Risiken ein:
– Totalverlustrisiko: Der vollständige Verlust des eingesetzten Kapitals samt Zinsen ist möglich.
– Nachrangigkeit: Im Verwertungs-, Sanierungs- oder Konkursfall werden die Forderungen der Anleger erst nach den vorrangigen Gläubigern (insbesondere der grundpfandgesicherten Bank) befriedigt; der Rangrücktritt kann die Geltendmachung von Forderungen zusätzlich beschränken.
– Illiquidität: Es besteht kein Handelsplatz; Darlehensforderungen sind während der Laufzeit grundsätzlich nicht oder nur eingeschränkt übertragbar. Das Kapital ist bis zur Rückzahlung gebunden.
– Projekt- und Immobilienrisiken: Bau-, Vermarktungs-, Bewilligungs-, Zins- und Marktpreisrisiken können Wert und Verwertungserlös des Objekts erheblich beeinträchtigen; Bewertungen sind Schätzungen zu einem Stichtag.
– Gegenparteirisiko: Die Rückzahlung hängt von der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit der Projektinhaberin ab. Die Betreiberin übernimmt keine Delkredere-Haftung.
– Klumpenrisiko: Konzentration auf einzelne Projekte, Regionen oder Schuldnerinnen erhöht das Risiko; eine Diversifikation liegt in der Verantwortung des Anlegers.
9.2 Frühere Wertentwicklungen, Modellrechnungen und Zielrenditen sind keine verlässlichen Indikatoren für künftige Ergebnisse.
9.3 Anleger sollten nur Mittel einsetzen, deren Verlust sie wirtschaftlich verkraften können, und bei Unsicherheit unabhängige Beratung beiziehen.
9.4 Gesetzliche Information nach Art. 6 Abs. 2 lit. c BankV: Die jeweilige Projektinhaberin nimmt die Darlehen gestützt auf die Ausnahme von Art. 6 Abs. 2 und 3 BankV entgegen. Der Anleger wird hiermit sowie erneut im Zeichnungsprozess in Textform darauf hingewiesen, dass die Projektinhaberin nicht von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA beaufsichtigt wird und dass das Darlehen nicht von der Einlagensicherung (esisuisse) erfasst ist. Auch die Betreiberin untersteht keiner Aufsicht der FINMA.
10. Gebühren
10.1 Die Vergütung der Betreiberin richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. den projektspezifischen Angaben.
10.2 Allfällige Gebühren, Steuern und Abgaben Dritter (insbesondere der Zahlstelle, von Notariaten, Grundbuchämtern oder Banken) tragen die Nutzer nach Massgabe der jeweiligen Vertragsverhältnisse.
10.3 Gebührenänderungen werden wie AGB-Änderungen nach Ziff. 20 mitgeteilt und gelten nur für danach begonnene Vermittlungen; für bereits laufende Zeichnungen und Darlehensverträge gelten die bisherigen Konditionen.
11. Allgemeine Pflichten der Nutzer
11.1 Die Nutzer nutzen die Plattform ausschliesslich rechtmässig und bestimmungsgemäss. Untersagt sind insbesondere: das Einstellen unwahrer oder irreführender Angaben; Eingriffe in die technische Infrastruktur (u.a. Scraping, Reverse Engineering, Umgehung von Zugangskontrollen); die Nutzung fremder Identitäten; sowie jede Nutzung zu geldwäscherei- oder sanktionsrelevanten Zwecken.
11.2 Projektunterlagen und alle nicht öffentlichen Informationen aus der Plattform dürfen ausschliesslich zur eigenen Prüfung einer Zeichnung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden (Ziff. 16).
11.3 Kommt über die Plattform ein Kontakt zwischen Anleger und Projektinhaberin zustande, so bleibt die vereinbarte Vermittlungsgebühr auch dann geschuldet, wenn die Parteien den Darlehensvertrag unter Umgehung der Plattform direkt abschliessen, sofern der Abschluss innert 12 Monaten seit dem plattformvermittelten Kontakt erfolgt und auf diesen zurückzuführen ist.
11.4 Die Betreiberin kann Inhalte, die gegen diese AGB oder geltendes Recht verstossen, ohne Vorankündigung entfernen.
12. Besondere Pflichten und Zusicherungen der Projektinhaberinnen
12.1 Die Projektinhaberin sichert zu, dass sämtliche von ihr eingereichten Projektunterlagen und Angaben vollständig, wahr und nicht irreführend sind, und aktualisiert diese unverzüglich bei wesentlichen Änderungen bis zum Ende der Darlehenslaufzeit (laufende Berichterstattung gemäss Darlehensvertrag).
12.2 Eigene regulatorische Verantwortung. Die Projektinhaberin ist für die Rechtmässigkeit ihrer Mittelaufnahme selbst verantwortlich. Sie sichert insbesondere zu: (a) die Voraussetzungen von Art. 6 Abs. 2 und 3 BankV dauernd einzuhalten, namentlich gesamthaft – über alle Kanäle hinweg – höchstens CHF 1 Mio. an Publikumseinlagen entgegenzunehmen und die Mittel für ihre gewerblich-industrielle Haupttätigkeit zu verwenden, und die Betreiberin unverzüglich zu informieren, wenn diese Grenzen erreicht oder überschritten werden könnten; (b) keine öffentliche Emission von Effekten vorzunehmen und keine prospektpflichtigen Angebote im Sinne des FIDLEG zu machen; (c) die steuerlichen Folgen ihrer Mittelaufnahme selbst zu prüfen, insbesondere eine mögliche Qualifikation als Anleihens- oder Kassenobligation mit Verrechnungssteuerfolgen bei Überschreiten der massgeblichen Gläubigerzahlen (10/20-Nichtbanken-Regeln).
12.3 Die Projektinhaberin stellt die Betreiberin von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschliesslich Behörden) frei, die auf einer Verletzung ihrer Pflichten oder Zusicherungen nach diesen AGB beruhen, und ersetzt der Betreiberin den daraus entstehenden Schaden einschliesslich angemessener Rechtsverfolgungskosten.
12.4 Die Betreiberin ist berechtigt, Projektunterlagen sowie Identifikations- und Vertragsdaten der Projektinhaberin den zeichnenden Anlegern, der Zahlstelle, der Sicherheitentreuhänderin sowie beigezogenen Fachpersonen offenzulegen, soweit dies für Anbahnung, Abschluss, Verwaltung oder Durchsetzung der Darlehensverträge erforderlich ist.
13. Immaterialgüterrechte
13.1 Alle Rechte an der Plattform, ihren Inhalten, Marken, Layouts, Datenbanken und Software stehen der Betreiberin oder ihren Lizenzgebern zu. Den Nutzern wird für die Dauer des Nutzungsvertrags ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemässen Nutzung eingeräumt.
13.2 An eingereichten Projektunterlagen räumt die Projektinhaberin der Betreiberin die für Betrieb, Darstellung und Bewerbung des Projekts erforderlichen, nicht ausschliesslichen Nutzungsrechte ein und gewährleistet, dass daran keine entgegenstehenden Rechte Dritter bestehen.
14. Datenschutz
14.1 Die Bearbeitung von Personendaten durch die Betreiberin richtet sich nach der separaten Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB; sie dient der Information nach Art. 19 DSG.
14.2 Soweit Nutzer der Betreiberin Personendaten Dritter bekannt geben (z.B. von Organen, Mitarbeitenden oder wirtschaftlich Berechtigten), stellen sie sicher, dass sie dazu berechtigt sind und die betroffenen Personen auf die Datenschutzerklärung hingewiesen wurden.
15. Verfügbarkeit; Änderungen der Dienste
15.1 Die Betreiberin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsfenster, Weiterentwicklungen sowie Störungen (auch bei Dritten, z.B. Hosting oder Zahlstelle) können zu Unterbrüchen führen.
15.2 Die Betreiberin kann Funktionen der Plattform jederzeit ändern, ergänzen oder einstellen. Laufende Darlehensverträge bleiben davon unberührt.
16. Vertraulichkeit
16.1 Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen, die ihnen im Rahmen der Plattformnutzung zugehen, vertraulich und verwenden sie ausschliesslich für die Zwecke dieser AGB. Gesetzliche Offenlegungspflichten sowie die Offenlegung gegenüber beigezogenen, ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichteten Fachpersonen bleiben vorbehalten.
16.2 Diese Pflicht besteht nach Beendigung des Nutzungsvertrags fort.
17. Gewährleistung
17.1 Die Plattform und alle Inhalte werden ohne Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung zu einem bestimmten Zweck bereitgestellt, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für Projektunterlagen und andere von Projektinhaberinnen oder Dritten stammende Inhalte, welche die Betreiberin nur plausibilisiert, aber nicht abschliessend überprüft.
17.2 Zusicherungen der Projektinhaberinnen gegenüber den Anlegern richten sich ausschliesslich nach dem jeweiligen Darlehensvertrag.
18. Haftung
18.1 Die Betreiberin haftet unbeschränkt für Schäden aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
18.2 Jede weitergehende Haftung der Betreiberin, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
18.3 Die Betreiberin haftet insbesondere nicht für: (a) den wirtschaftlichen Erfolg von Zeichnungen sowie Anlageentscheide der Nutzer; (b) die Bonität, Leistungsfähigkeit und Vertragserfüllung von Projektinhaberinnen; (c) Bestand, Rang, Werthaltigkeit und Verwertbarkeit von Sicherheiten; (d) Inhalte, Handlungen und Unterlassungen von Nutzern und selbständigen Dritten, namentlich der Zahlstelle, der Sicherheitentreuhänderin, von Notariaten, Banken und Bewertern; die Betreiberin wählt solche Dritte mit geschäftsüblicher Sorgfalt aus.
18.4 Für Hilfspersonen wird die Haftung im Rahmen von Art. 101 Abs. 2 OR wegbedungen, soweit gesetzlich zulässig.
18.5 Vorbehalten bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingendem Produktehaftpflichtrecht.
18.6 Die Nutzer haften der Betreiberin für Schäden aus der schuldhaften Verletzung dieser AGB nach den gesetzlichen Bestimmungen.
19. Laufzeit, Kündigung, Sperrung
19.1 Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Nutzer kann ihn jederzeit, die Betreiberin mit einer Frist von 30 Tagen, in Textform kündigen.
19.2 Aus wichtigem Grund kann die Betreiberin den Nutzungsvertrag fristlos beenden oder das Nutzerkonto sperren, insbesondere bei falschen Angaben, Verstössen gegen Ziff. 5, 11 oder 12, Zahlungsverzug, begründetem Verdacht auf strafbare Handlungen oder auf Verstösse gegen Geldwäscherei- oder Sanktionsrecht.
19.3 Beendigung oder Sperrung lassen bereits geschlossene Darlehensverträge sowie laufende Zeichnungen, fällige Gebührenansprüche und die Ziff. 12.3, 13, 16, 18 und 21–25 unberührt. Soweit erforderlich, bleibt der Zugang zur Abwicklung laufender Verträge in eingeschränktem Umfang bestehen.
20. Änderungen der AGB
20.1 Die Betreiberin kann diese AGB jederzeit ändern. Änderungen werden den registrierten Nutzern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail oder Hinweis beim Login) angekündigt.
20.2 Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Inkrafttreten in Textform oder nutzt er die Plattform danach weiter, gelten die geänderten AGB als genehmigt; auf diese Folge wird in der Ankündigung hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs endet der Nutzungsvertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens; Ziff. 19.3 gilt entsprechend.
20.3 Für bereits abgeschlossene Darlehensverträge und laufende Zeichnungen gilt die im Zeitpunkt der Zeichnung massgebliche Fassung.
21. Kommunikation
21.1 Die Kommunikation erfolgt elektronisch. Mitteilungen an die zuletzt hinterlegte E-Mail-Adresse oder in das Nutzerkonto gelten als zugegangen. Die Nutzer halten ihre Kontaktdaten aktuell.
21.2 Erklärungen in Textform im Sinne dieser AGB schliessen E-Mail und Erklärungen über die Plattform ein.
22. Abtretung und Vertragsübernahme
22.1 Die Betreiberin kann den Nutzungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf eine Gesellschaft der eigenen Unternehmensgruppe oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge auf eine Dritte übertragen; die Nutzer werden darüber informiert und können den Nutzungsvertrag daraufhin jederzeit kündigen.
22.2 Nutzer dürfen Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag nur mit vorgängiger Zustimmung der Betreiberin übertragen. Die Übertragung von Darlehensforderungen richtet sich nach dem jeweiligen Darlehensvertrag (Ziff. 7.6).
23. Salvatorische Klausel
23.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; dasselbe gilt für Lücken.
24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
24.1 Der Nutzungsvertrag und diese AGB unterstehen materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
24.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, Kanton Zug. Zwingende Gerichtsstände des schweizerischen Rechts, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten (Art. 32 und 35 ZPO), bleiben vorbehalten.
25. Schlussbestimmungen
25.1 Diese AGB sind auf der Plattform jederzeit abruf- und speicherbar.
25.2 Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Rechts gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht als solches.
25.3 Bei Abweichungen zwischen der deutschen Fassung und Übersetzungen geht die deutsche Fassung vor.
Stand der AGB: 7. August 2026 – Version 1.0