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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: [Datum] · Version [x] — Entwurf, rechtlich zu prüfen

DE

Rechtlich verbindlich ist ausschliesslich die deutsche Fassung. Übersetzungen in weitere Sprachen folgen nach der rechtlichen Prüfung.

Entwurf — in rechtlicher Prüfung, nicht final

Dieser Text ist ein Platzhalter und wurde noch nicht rechtlich geprüft. Er stellt keine verbindlichen Bedingungen dar. Die finale, geprüfte Fassung folgt.

⚑ COUNSEL — CRITICAL: This AGB is the contractual backbone of the platform's regulatory positioning. It is drafted to be consistent with: (a) the platform is an arranger/technology layer, not a party to the loans; (b) instruments are Nachrangdarlehen (subordinated loans), not securities (FinSA perimeter); (c) execution-only, no advice; (d) custody-free — a regulated PSP holds and moves funds, the platform never has power of disposal (Banking Act / AMLA positioning). Any edit that contradicts these undermines the whole Gate 1/2/3 structure. Review against the CONDA AGB (structurally similar) but keep it specific to re2invest's model. Confirm the professional-vs-retail investor scope — this draft assumes the professional/qualified-investor direction from the strategy; adjust if the launch scope differs.

1. Geltungsbereich und Betreiberin

1.1 Die [Firmenname] («Betreiberin») betreibt unter [Domain] eine internetbasierte Plattform («Plattform»), über die registrierte Investoren und Kreditnehmer den Abschluss von zweckgebundenen Nachrangdarlehen anbahnen können. Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform.

1.2 Die Betreiberin ist nicht Partei der über die Plattform vermittelten Darlehensverträge. Diese kommen ausschliesslich zwischen Investor und Kreditnehmer zustande.

1.3 Die Plattform richtet sich auf den Schweizer Markt.

[⚑ COUNSEL: define the target investor class — this draft assumes professionelle/qualifizierte Anleger — and any jurisdiction exclusions (EU/US), mirroring the market-restriction clauses in the CONDA AGB.]

2. Leistungen der Betreiberin — und Abgrenzung

2.1 Die Betreiberin stellt die technische Infrastruktur bereit für: die Darstellung von Finanzierungsanfragen und zugehörigen Informationen; die Abgabe, Anbahnung und Dokumentation von Darlehenszeichnungen; das Reporting im Rahmen bestehender Engagements.

2.2 Die Betreiberin erbringt ausdrücklich nicht:

  • keine Anlageberatung, keine Anlageempfehlung, kein Vermögensverwaltungs- oder Finanzdienstleistungsangebot im Sinne einer persönlichen Empfehlung; die Nutzung erfolgt ausführungsonly auf eigene Initiative und Entscheidung des Investors;
  • keine Verwahrung von Kundengeldern und keinen Zahlungsverkehr auf eigene Rechnung — die Verwahrung und Abwicklung der Gelder erfolgt über einen regulierten Zahlungsdienstleister; die Betreiberin hat keine Verfügungsmacht über die Gelder;
  • keine Garantie für das Zustandekommen, die Durchführung, die Rückzahlung oder eine Rendite einer Investition;
  • keine Prüfung der Bonität über die geldwäschereirechtlich erforderlichen Massnahmen hinaus.
⚑ COUNSEL: Ziff. 2.2 is the load-bearing clause for Gates 1–3. The "no advice / execution-only", "no custody / no power of disposal", and "no guarantee" statements are what keep the platform outside the advisory, banking and (with the instrument design) securities perimeters. Do not soften.

3. Registrierung, Identifizierung (KYC) und Zugang

3.1 Die Nutzung setzt eine Registrierung und die erfolgreiche Identifizierung nach den geldwäschereirechtlichen Vorgaben voraus. Die Betreiberin bzw. der beigezogene Dienstleister identifiziert den Nutzer und den wirtschaftlich Berechtigten und kann weitere Nachweise (u. a. zur Mittelherkunft) verlangen.

3.2 Die Betreiberin kann eine Registrierung oder Zeichnung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

3.3 Der Nutzer sichert die Richtigkeit seiner Angaben zu und hält sie aktuell.

4. Das Finanzierungsinstrument (Nachrangdarlehen)

4.1 Über die Plattform werden Nachrangdarlehen vermittelt: direkte, nicht standardisierte, nicht handelbare Darlehensforderungen des einzelnen Investors gegenüber dem jeweiligen Kreditnehmer.

4.2 Der Nachrang bedeutet, dass die Forderung des Investors im Verwertungs-/Insolvenzfall nach vorrangigen Gläubigern bedient wird. Der Investor trägt das Risiko des teilweisen oder vollständigen Verlusts des eingesetzten Kapitals.

4.3 Die Darlehen werden nicht in standardisierte, handelbare Effekten überführt und nicht an einem Sekundärmarkt gehandelt.

⚑ COUNSEL: Ziff. 4.3 is the FinSA tripwire clause — the non-tradeable/non-standardised character is what keeps the instrument out of the securities/prospectus regime. Confirm wording. Confirm whether a KID or any FinSA client-information duty applies given the investor class.

5. Zeichnungs- und Abwicklungsprozess

5.1 Der Investor gibt seine Zeichnung über die Plattform ab. Der Darlehensvertrag kommt nach Massgabe der jeweiligen Finanzierungsbedingungen zustande.

5.2 Zahlungen erfolgen ausschliesslich über den regulierten Zahlungsdienstleister; die Gelder werden auf dessen Konten gehalten und innerhalb der gesetzlichen Fristen weitergeleitet. Die Betreiberin bucht keine Kundengelder auf eigene Konten.

5.3 Kommt eine Finanzierung nicht zustande, werden geleistete Beträge über den Zahlungsdienstleister zurückabgewickelt.

⚑ COUNSEL: reconcile 5.2 with the actual money-flow and the ≤60-day settlement analysis (Banking Act). The "no funds on own accounts / no power of disposal" statement must be true in operation, not just contractually asserted.

6. Risiken (Risikohinweis)

Der Investor nimmt zur Kenntnis und akzeptiert insbesondere: Totalverlustrisiko; Nachrangigkeit (Bedienung erst nach vorrangigen Gläubigern); Illiquidität (keine Handelbarkeit, keine vorzeitige Rückgabe); Klumpen- und Marktrisiken (Immobilien-/Zinsmarkt); keine Einlagensicherung und keine FINMA-Aufsicht über die Betreiberin als Bank. Entwicklungsprojekte tragen erhöhte, exit-abhängige Risiken.

⚑ COUNSEL: this risk section must be honest and prominent, and must be consistent with the "Track record"/marketing statements (no "sicher"/"garantiert"/"best case" framing anywhere). This is the same UWG/FinSA honesty standard applied to the marketing — the AGB risk disclosure and the site copy must not contradict each other.

7. Gebühren

7.1 Für Investoren ist die Nutzung der Plattform [kostenlos / gemäss separater Vereinbarung — ⚑ bestätigen].

7.2 Kreditnehmer/Investitionsempfänger schulden eine Vergütung gemäss separater Vereinbarung.

8. Pflichten und Verhalten der Nutzer

[Nutzung nur vertragsgemäss; keine Absprachen; Vertraulichkeit erhaltener Informationen; unverzügliche Mitteilung von Unrichtigkeiten; Schutz der Zugangsdaten. — analog CONDA-AGB Ziff. 3, an re2invest anzupassen.]

9. Haftung

9.1 Die Betreiberin haftet nur für direkte Schäden aus vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

9.2 Die Betreiberin haftet nicht für die Bonität oder Leistungsfähigkeit der Kreditnehmer, die Richtigkeit von Nutzerangaben, das Zustandekommen oder die Durchführung von Investitionen oder Verluste der Investoren.

⚑ COUNSEL: liability limitations cannot exclude gross negligence/wilful misconduct or mandatory data-protection duties; confirm the wording is enforceable under Swiss law (Art. 100 OR).

10. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung unter [Link].

11. Änderungen der AGB

Die Betreiberin kann die AGB anpassen; die geänderte Fassung wird mitgeteilt bzw. auf der Plattform publiziert. Die fortgesetzte Nutzung gilt als Zustimmung.

[⚑ COUNSEL: confirm change-notification mechanics.]

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist [Ort], Schweiz.

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Nachrangige Immobilieninvestitionen auf Schweizer Boden.